Psychologischer Psychotherapeut

Lange Zeit war es den Ärzten bzw. ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten, auf Kosten der Krankenkassen ambulante Psychotherapie anzuwenden. Erst seit dem Psychotherapeutengesetz zum 01.01.1999 dürfen AbsolventInnen eines Psychologiestudiums nach einer mehrjährigen Ausbildung in Praxen und/oder Kliniken als niedergelassene Psychotherapeuten arbeiten.

 

Zum 01.09.2020 wurde das Psychotherapeutengesetz neu gefasst und die Ausbildungsrichtlinien noch einmal aktualisiert. Um die große Nachfrage bzw. die Versorgungslücke im Bereich der Psychotherapie zu verringern, war das Psychotherapeutengesetz zwingend nötig bzw. überfällig. Aus meiner Sicht könnte den psychologischen PsychotherapeutInnen jedoch aufgrund ihrer qualitativ exzellenten Ausbildung noch mehr zugetraut bzw. mehr Verantwortung übertragen werden. So zum Beispiel eine Entlastung der ärztlichen KollegInnen in den kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten durch die Übernahme von Akutgesprächen bei klar psychisch bedingten Krisen.

 

 

Nach einem 5-jährigen Hochschulstudium mit dem Abschluss zum Bachelor und schließlich zum Master erfolgt eine mindestens 3-jährige Ausbildung zur Psychotherapeutin. Mit der bestandenen Abschlussprüfung erhält die angehende Psychotherapeutin die Approbation und die Erlaubnis sich niederzulassen bzw. bei den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

 

Das Psychologiestudium enthält eine sehr tiefe Wissensvermittlung-vermittlung in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Forschung im Bereich Psychologie und Psychotherapie. Mehr über den Inhalt des Psychologiestudiums ist mir aufgrund meines ärztlichen Hintergrundes nicht bekannt und wäre dann entsprechenden Internetseiten zu entnehmen.

 

Die anschließende Ausbildung zur Psychotherapeutin erfolgt in einer der vier Psychotherapierichtungen (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie). Essentieller Bestandteil sind viele Stunden supervidierte Einzel- und Gruppenpsychotherapiestunden, Selbsterfahrung, Balintgruppenarbeit etc….., was einen hohen finanziellen und zeitlichen Einsatz erfordert. Ein Unding ist aus meiner Sicht die Tatsache, dass psychologische PsychotherapeutInnen während der dreijährigen Ausbildung kein entsprechendes Gehalt verdienen, was der Dauer und den Anforderungen der Ausbildung entspräche.

 

 

Die psychologischen PsychotherapeutInnen stehen nach erfolgreicher Approbation im Wissen um die psychotherapeutische Diagnostik und die psychotherapeutische Anwendung ihren ärztlichen Kolleginnen in nichts nach. Ihnen fehlt jedoch der medizinische Hintergrund, d.h. der Blick auf möglich körperliche Mitursachen der psychischen Erkrankungen und auch die Beeinflussbarkeit der Beschwerden durch die Behandlung mit Medikamenten. Die psychologische Psychotherapeutin ist keine Ärztin. Sie darf keine Medikamente verschreiben und auch keine Arbeitsunfähigkeit ausstellen, jedoch darf sie eine Krankenhauseinweisung für eine psychiatrische oder psychosomatische Behandlung veranlassen bzw. ausstellen.

 

 

 

Die Versorgung psychisch Kranker wäre ohne die Vielzahl an psychologischen PsychotherapeutInnen nicht mehr vorstellbar. Gleichzeitig ist es wichtig, die Unterschiede der unterschiedlichen Berufsgruppen zu kennen, um die richtige Behandlungsmethode zu erhalten.