Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie

 

Meist werden PatientInnen vom Hausarzt/von der Hausärztin mit einer Überweisung zum „Psychiater“ geschickt, da eine psychische Erkrankung vermutet wird.

 

 

Zu allererst einmal vorne weg eine wichtige Information, die meiner Erfahrung nach viele PatientInnen gar nicht wissen: Der „Psychiater“ ist ein approbierter Arzt, der im Rahmen seiner Niederlassung in einer eigenen Praxis Medikamente verschreiben und Arbeitsunfähigkeitsatteste ausstellen darf. Er ist im Bereich der psychischen Erkrankungen der Generalist („Alleskönner“), der Gatekeeper („Torwächter“) und allererste niederwellige Ansprechpartner für PatientInnen mit seelischen Erkrankungen.

 

 

Nach dem 6-jährigen Medizinstudium beginnt er seine Facharztausbildung an entsprechenden Lehrkrankenhäusern. Seine 5-jährige Ausbildung ist sehr umfangreich, langwierig und auch sehr teurer. Meist durchläuft er die Facharztausbildung an Universitätskliniken oder großen Bezirkskrankenhäusern und sammelt dort umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen Akutpsychiatrie, Suchtmedizin, Alterspsychiatrie, Begutachtungen, Konsiliarpsychiatrie, Forensik, Rehabilitation, Prävention, Neurologie und auch in der Psychotherapie. Die Ausbildung umfasst darüber hinaus viele Stunden Supervision, Selbsterfahrung und Balintgruppenarbeit.

 

 

Mit dem Erlangen der Facharztkompetenz nach 5 Jahren arbeitet der sogenannte „Facharzt für Psychiatrie“ in Psychiatrischen Großkliniken (wie zum Beispiel das BKH Lohr oder as BKH Werneck), an Universitätskliniken (wie zum Beispiel in Würzburg oder Frankfurt) oder auch in Abteilungspsychiatrien an „normalen“ Krankenhäusern“ (wie zum Beispiel in Tauberbischofsheim). Im ambulanten Bereich arbeitet er in einer eigenen Praxis oder in psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA).

 

 

Aufgrund seiner generalistischen Ausbildung ist er prädestiniert für die Aufgabe als Gatekeeper im ambulanten Bereich in der eigenen Praxis. Im stationären Bereich ist er ein wichtiges interdisziplinäres Bindeglied als Ober- oder Chefarzt. Das heißt er ist im Kontakt mit dem Sozialdienst, der Pflege, den Psychologen, den Ergotherapeuten und leitet ein komplettes Stationsteam.

 

 

Der Schwerpunkt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist die diagnostische Abklärung: das heißt konkret „was hat der Patient für eine Erkrankung?“. Sind die Krankheitsbeschwerden (z.B. Depression, Angsterkrankung, Psychose, Persönlichkeitsstörung etc.) psychischer oder körperlicher/somatischer (z.B. Schilddrüsenerkrankung, Multiple Sklerose, Herzkreislauferkrankungen, Schlafapnoe, Demenz etc.) Natur. Ist die Herkunft der Krankheitssymptome geklärt, so erfolgt durch den „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ eine entsprechende Therapieempfehlung oder -aufgleisung: entweder er empfiehlt eine intensivere fachärztliche Abklärung beim Neurologen, Internisten etc., weil er doch eine körperliche Ursache vermutet. Bei klar psychisch bedingten Leiden besteht die Therapie dann meist aus einer Psychopharmakotherapie und/oder einer Psychotherapie.

 

 

Leider wird die teure Ausbildung wenig bis gar nicht gefördert. Die Zahl der niedergelassenen Psychiater nimmt aufgrund der im Vergleich zu anderen Fachärzten deutlich niedrigeren Vergütung stetig ab, so auch im Landkreis Miltenberg.