Psychopharmakotherapie

  •  Sie haben eine hausärztliche Überweisung mit Empfehlung einer Psychopharmakotherapie
  • Sie sind bereits in einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung und ihr psychologischer Psychotherapeut empfiehlt eine begleitende Psychopharmakotherapie
  • Sie suchen nach einer stationären Behandlung in einer psychosomatischen Reha- oder Akutklinik eine fachärztliche Weiterbetreuung mit entsprechender Beratung und Rezeptierung von Psychopharmaka

 Im Rahmen meines fachärztlichen psychosomatischen Kassensitzes ist es mir möglich Ihnen eine leitliniengerechte bzw. symptomorientierte Psychopharmakotherapie für folgende psychischen Erkrankungen anzubieten:

  • Depression
  • Angsterkrankungen
  • Zwangserkrankungen
  • Somatisierungsstörungen
  • Schlafstörungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • ADHS

Ich bin zwar auch Facharzt für Psychiatrie, habe jedoch keine Kassenzulassung (für gesetzlich Versicherte) hierfür beantragt. Das heisst bei folgenden Krankheitsbildern ist es mir nicht möglich Psychopharmaka für gesetzlich Versicherte zu rezeptieren:

  • bipolare Erkrankungen
  • Schizophrenie
  • Schizoaffektive Störungen
  • demenzielle Syndrome
  • Organische affektive oder psychotische Syndrome
  • Primäre Suchterkrankungen
  • Intelligenzminderungen mit schweren Verhaltensstörungen
  • Frühkindlicher Autismus

 Für privat Versicherte gilt diese Einschränkung formal nicht. Aufgrund der häufig vorliegenden Komplexizität der psychischen und somatischen Symptomatik in den oben genannten Erkrankungen behalte ich mir jedoch vor, nach entsprechender telefonischer Einzelfallprüfung etwaige Anfragen an die zuständigen Psychiatrischen Institutsambulanzen oder rein psychiatrischen Facharztpraxen zu verweisen mit entsprechen Ressourcen für Komplexbehandlungen (ärztliche Behandlung, psychologische Behandlung, sozialdienstliche Betreuung, ambulante Pflege, Möglichkeiten zur Labor- und EKG- Kontrolle).