- Sie selber haben das Gefühl an einer psychosomatischen Erkrankung zu leiden und/oder ihr Hausarzt hat Ihnen eine Überweisung ausgestellt zur weiteren fachärztlichen Abklärung bzw.
Diagnostik
- Sie wurden in einer psychosomatischen Akutklinik oder psychosomatischen Reha behandelt und Ihnen wurde für die Zeit im Anschluss dringend eine ambulante fachärztliche Anbindung empfohlen
wegen einer bestehenden oder empfohlenen Psychopharmakotherapie.
- Ihnen wurde vom Hausarzt eine stationäre akutpsychosomatische Behandlung empfohlen und Sie benötigen eine Überweisung und einen Facharztbericht
- Ihnen wurde vom Hausarzt, der Krankenkasse oder anderen Stellen eine stationäre psychosomatische Rehabehandlung dringend empfohlen und Sie benötigen eine fachärztliche Stellungnahme (S0051)
für den Reha-Antrag (G0100, G0110, G0115)
- Ihnen wurde vom Hausarzt eine stationäre Reha-Psychosomatik empfohlen aber Sie sind sich unsicher ob Sie in eine Reha- oder Akutklinik wollen oder müssen
Folgende psychosomatische Erkrankungen darf ich für gesetzlich Versicherte im Rahmen meines Kassensitzes als Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie betreuen:
- Depression
- Angsterkrankungen
- Zwangserkrankungen
- Somatisierungsstörungen
- Schlafstörungen
- Essstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Anpassungsstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
- ADHS
Ich bin zwar auch Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, habe jedoch keine Kassenzulassung (für gesetzlich Versicherte) hierfür beantragt. Das heißt bei folgenden Krankheitsbildern ist es
mir nicht möglich gesetzlich Versicherte fachärztlich zu behandeln bzw. zu betreuen:
- bipolare Erkrankungen
- Schizophrenie
- Schizoaffektive Störungen
- demenzielle Syndrome
- Organische affektive oder psychotische Syndrome
- Primäre Suchterkrankungen
- Intelligenzminderungen mit schweren Verhaltensstörungen
- Frühkindlicher Autismus
Für privat Versicherte gilt diese Einschränkung formal nicht. Aufgrund der häufig vorliegenden Komplexizität der psychischen und somatischen Symptomatik in den oben genannten Erkrankungen behalte
ich mir jedoch vor, nach entsprechender telefonischer Einzelfallprüfung etwaige Anfragen an die zuständigen Psychiatrischen Institutsambulanzen oder rein psychiatrischen Facharztpraxen mit
entsprechen Ressourcen für Komplexbehandlungen (ärztliche Behandlung, offene Sprechstunde, psychologische Behandlung, sozialdienstliche Betreuung, ambulante Pflege, Möglichkeiten zur Labor- und
EKG- Kontrolle) zu verweisen.